Kindergeld: Fernlehrgang als Berufsausbildung
Für ein volljähriges Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird.
Für ein volljähriges Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird.
Wenn ein Gegenstand in einen anderen EU-Staat gelangt, liegt regelmäßig eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Da es
Das Finanzgericht Hamburg hat im entschiedenen Fall festgestellt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer der betroffenen Wohnungen kürzer ist
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung, weil
Bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenlos Firmenfitness-Programme an, ist zu prüfen, ob es sich um einen steuerfreien oder
Den 2.000 €-Freibetrag gibt es bekanntlich nur für Rentner, die einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgehen. Der Bund der Steuerzahler
Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer.
Der Gesellschafter
Grundsätzlich gilt Folgendes: Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des
Der Grundsteuerwert ist im typisierten Ertragswertverfahren anhand der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen. Das Finanzgericht hat
Ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befindet, besteht nur dann, wenn das Kind sich