
Fitnessstudio: Mitgliedsbeiträge sind keine außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die negativen Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben
Der BFH hatte mit Urteil vom 16.9.2024 (Az. III R 28/22) entschieden, dass das Finanzamt nicht berechtigt war, Schätzungen für die Entnahme
In unseren Kanzleien stellt das Vertrauen zwischen uns und unseren Mandanten, wie in jeder Beziehung, die Basis für eine langjährige Zusammenarbeit dar. Daher auch die Firmierung „adsensio“ – es stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Vertrauen“.
Auch ist der Slogan „Beratung mit Strategie“ nicht willkürlich gewählt. Wir legen größten Wert auf eine persönliche und verständliche Beratung, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmt ist. Diese erfolgt allumfassend und ganzheitlich, damit ein in sich stimmiges und schlüssiges Konzept – also Ihre Strategie – entstehen kann.
Wichtig sind uns Ehrlichkeit, ein wertschätzender Umgang, sowie eine Kommunikation „auf Augenhöhe“ – dies gilt sowohl bei unseren Mandanten, als auch Mitarbeitern.
Wir freuen uns darauf auch Ihr Vertrauen gewinnen zu dürfen!
Stetig wachsend, suchen wir Verstärkung für unsere Gemeinschaft. Wir haben eine klare Vision! Gerne würden wir diese mit interessierten und motivierten Köpfen teilen.